Der Vorstand

Gemäß § 5 der in der Gründungsversammlung verabschiedeten Satzug besteht der Vorstand aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand.

 

Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 27 BGB besteht aus folgenden Personen:

 

  • dem/der Vorsitzenden
  • dem/der Stellvertreter/in
  • dem/der Geschäftsführer/in
  • dem/der Kassierer/in

 

Zur Beratung und Unterstützung des geschäftsführenden Vorstandes können weitere Mitglieder in den erweiterten Vorstand gewählt werden.

 

 

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