Gemäß § 5 der in der Gründungsversammlung verabschiedeten Satzug besteht der Vorstand aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand.
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 27 BGB besteht aus folgenden Personen:
Zur Beratung und Unterstützung des geschäftsführenden Vorstandes können weitere Mitglieder in den erweiterten Vorstand gewählt werden.