Der erweiterte Vorstand setzt sich gem. §5 Abs 2 der Satzung aus folgenden Personen zusammen:
Geborene Mitglieder des erweiterten Vorstandes
Endsandte Mitglieder des erweiterten Vorstandes
Mitglieder des erweiterten Vorstandes
(gewählt ausserhalb der Mitgliederversammlung)
Weitere Mitglieder des erweiterten Vorstandes
(geregelt durch die Geschäftsordnung)
Weitere Beisitzer können gem. §5 Abs. 2 in den erweiterten Vorstand berufen werden.
Hierzu werden in der Geschäftsordnung entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Derzeit sind folgende Positionen / Gremien vorgesehen: